II Leistungserbringung, Zahlung
1. Die Kurgesellschaft Schlema mbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Leistungen zur Verfügung zu stellen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen den geltenden bzw. vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte.
3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückvergütet, sind nicht übertragbar oder anrechenbar. Dies gilt nicht, wenn die fehlende Inanspruchnahme durch die Kurgesellschaft Schlema mbH zu vertreten ist.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, sind Preisänderungen zulässig. Ändern sich in diesen Fällen nach Vertragsabschluss bis zur Leistungserbringung die Löhne oder die Materialkosten, so ist die Kurgesellschaft Schlema mbH berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu ändern.
5. Die Preise können ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen wünscht und die Kurgesellschaft Schlema mbH dem zustimmt.
6. Hotel-Arrangements sind bei Anreise zu zahlen, reine Übernachtungen bei Abreise. Der Kunde kann bar, mit EC, Master, Visa oder Amex die Rechnung begleichen. Die Hotel-Arrangements sind im Online-Shop der Kurgesellschaft Schlema mbH als Wertgutschein mit Einlöse- bzw. Leistungsempfehlung erhältlich und können bei Anreise entsprechend dem Wert eingelöst werden. Sollte die empfohlene Leistung zum Zeitpunkt der Einlösung einen anderen Wert haben, ist der Differenzbetrag vor Ort zu entrichten. Der Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Endes des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB).
7. Rechnungen der Kurgesellschaft Schlema mbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Kurgesellschaft Schlema mbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Kurgesellschaft Schlema mbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Kurgesellschaft Schlema mbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
8. Die Kurgesellschaft Schlema mbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Ist nichts Gegenteiliges vereinbart, ist der vollständige Preis bei Ankunft in der Kurgesellschaft Schlema mbH zu bezahlen.
9. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Kurgesellschaft Schlema mbH aufrechnen oder mindern.
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